Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Führerschein-Umschreibung

Umschreibung Ausländischer Führerschein

Mit einem gültigen Führerschein aus einem Drittstaat darfst Du ab dem Tag Deiner Wohnsitznahme in Deutschland bis zu sechs Monate Fahrzeuge im Umfang Deiner Berechtigung führen. Danach ist eine Umschreibung in einen deutschen Führerschein erforderlich. Mehr Informationen und persönliche Beratung erhältst Du in der Fahrschule Fifty Five 55 in der Herrfurthstr. 2, Berlin.

Tabellarische Kurzübersicht

EU-/EWR Listenstaat Drittstaat
Hiesige Fahrberechtigung ohne Wohnsitz in Deutschland? Ja Ja Ja
Umschreibung nach Wohnsitznahme nötig? Nein Ja Ja
Theorie- und Praxisprüfung zur Umschreibung erforderlich? Nein * Ja
Ausbildung in Fahrschule vor Prüfungen erforderlich? Nein Nein
Abgabe des ausländischen Führerscheins erforderlich? Ja Ja

* Für Listenstaaten ist keine theoretische oder praktische Prüfung vorgeschrieben.

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