Mit einem gültigen Führerschein aus einem Drittstaat darfst Du ab dem Tag Deiner Wohnsitznahme in Deutschland bis zu sechs Monate Fahrzeuge im Umfang Deiner Berechtigung führen. Danach ist eine Umschreibung in einen deutschen Führerschein erforderlich. Mehr Informationen und persönliche Beratung erhältst Du in der Fahrschule Fifty Five 55 in der Herrfurthstr. 2, Berlin.
Tabellarische Kurzübersicht
EU-/EWR | Listenstaat | Drittstaat | |
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Hiesige Fahrberechtigung ohne Wohnsitz in Deutschland? | Ja | Ja | Ja |
Umschreibung nach Wohnsitznahme nötig? | Nein | Ja | Ja |
Theorie- und Praxisprüfung zur Umschreibung erforderlich? | – | Nein * | Ja |
Ausbildung in Fahrschule vor Prüfungen erforderlich? | – | Nein | Nein |
Abgabe des ausländischen Führerscheins erforderlich? | – | Ja | Ja |
* Für Listenstaaten ist keine theoretische oder praktische Prüfung vorgeschrieben.
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